Schutzauftrag §8a SGB VIII

Allgemeiner Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII

Nach §1 Abs. 3 SGB VIII müssen Kinder und Jugendliche vor Gefahren geschützt werden. Dies ist im Gesetz verankert und eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Die Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Schäden können unter anderem durch Vernachlässigung oder missbräuchliche Ausübung der Fürsorge entstehen. Ein unverschuldetes Versagen der Eltern oder das Verhalten Dritter können ebenfalls Auslöser sein. Nach § 8a SGB VIII wird der allgemeine Schutzauftrag als Aufgabe der Jugendämter mit der Beteiligung der freien Träger näher ausgeführt.

Umgang mit Krisen/ Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII

Eine Fachkraft mit der Ausbildung für Kinderschutz nach §8a SGB VIII befindet sich im Kinder- und Jugendhaus Patria und berät die Fachkräfte der Einrichtung bei der Gefährdungseinschätzung. Die Kinder und Jugendlichen haben hier die Gelegenheit einen externen Ansprechpartner für ihre Probleme hinzuzuziehen. Dieses gilt nicht lediglich im Rahmen der Einrichtung, sondern auch bei Vorfällen in Besuchskontakten zu den Eltern. Jegliches Ereignis, das eine Bedrohung des Kindeswohles darstellt, wird unabhängig von den äußeren Umständen sowie Konsequenzen unmittelbar an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als Heimaufsicht und dem fallzuständigen Jugendamt mit dem dafür vorgesehen Prozess gemeldet.

Näheres ist der Konzeption zu entnehmen.

Mitarbeitereinstellung und Mitarbeiterbetreuung

In regelmäßigen Abständen, sowie vor jeder Einstellung, haben die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter/innen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a des Bundeszentralregisters vorzulegen. Von der persönlichen Eignung der Bewerber, als auch dem Nachweis der Qualifikationen überzeugen sich erfahrene Mitarbeiter in Bewerbungsgesprächen und bei einem Probearbeiten. Im Zweifel wird von einer Einstellung abgesehen.

Wir bieten unseren Mitarbeitern:

• Angebot trägerinterner Schulungen

• Externe Fortbildungsmöglichkeiten

• Supervision (Fall- und Personenbezogen)

• Regelmäßiger Austausch, sowie Teamsitzungen im zweiwöchigen Rhythmus

Beziehungsmanagement zu Kooperationspartnern

Soweit es aus datenschutzrechtlichen Gründen zulässig ist, werden am Prozess beteiligte Kooperationspartner informiert. Ein regelmäßiger Kommunikationsaustausch sowie ein offener Dialog untereinander sind wichtig für eine gute multidisziplinäre Zusammenarbeit. Missverständnisse durch eventuelle Unwissenheit einzelner Personen können durch entsprechende Information und Dokumentation vermieden werden. So kann das bestehende Helfersystem gut vernetzt miteinander agieren. Die eingebundenen, am Hilfeprozess beteiligten, Personen können sein:

• Familienangehörige

• Vormünder/ Jugendamtsmitarbeiter

• Ärzte, Psychologen, Ergo- und Logotherapeuten

• Lehrer / Nachhilfelehrer/ Schulbegleitung

• Sportvereine/ Trainer u.a.

Familienarbeit

Die Familienarbeit ist ebenfalls einer der wichtigsten Aspekte unserer Arbeit. Dazu notwendig ist der Kooperationsansatz, der die Zusammenarbeit der Eltern und Fachkräfte voraussetzt. Grundelemente sind der regelmäßige Austausch, die Erarbeitung der gemeinsamen Schnittstellen sowie die Gestaltung der Besuchssituationen. Wir organisieren zusammen mit den Eltern oder einzelnen Elternteilen die Wochenendkontakte, besprechen diese oder begleiten sie je nach Bedarf sehr individuell und an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst. Einige Kontakte gestalten sich recht schwierig, dieses kann unterschiedliche Gründe haben, die beispielsweise in der Entfernung und/oder Krankheiten liegen. Hier versuchen wir trotzdem regelmäßige Kontakte zu gewährleisten, fahren mit den Kindern bis in ihre Heimatorte um die Eltern (oder nach Absprache sonstige Familienangehörige) zu besuchen und die Beziehungen instand zu halten. Dies ist uns in unserer Arbeit von großer Bedeutung, damit die Kinder ihre „Wurzeln“ nicht vergessen, die familiären Zusammenhänge (Netzwerke) bestehen bleiben oder aufgebaut werden können. Vorraussetzung für die Familienarbeit ist jedoch, dass das Kind Kontakt zu den Eltern wünscht. Wir legen Wert auf freiwillige Kontaktaufnahmen, akzeptieren und unterstützen es jedoch ebenso, wenn das Kind zunächst keine Kontakte zulassen kann und/oder will.

Wir stehen gerne für Beratungen und Elterntrainings zur Verfügung, die die Bereitschaft beider Seiten zur Bearbeitung der Defizite bedingt. Sowohl die Beratung der Eltern in Form von Gesprächen außerhalb des Familienkontextes zur Ermittlung der notwendigen Modifikationen des elterlichen Verhaltens, als auch das tiefer gehende Elterntraining, das konkret und individuell auf konkrete und spezifische Handlungsebenen eingeht, können als unterstützende Maßnahmen klientenbezogen geleistet werden.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist der Prüfungsprozess, der dazu dient herauszufinden, ob die Eltern in pädagogische Prozesse einbezogen werden können oder sollen. Die Entscheidung darüber wird, aus Sicht des Kindes getroffen.

Wenn eine Partizipation der Eltern für die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Kindes angezeigt ist, kann diese in Absprache mit dem zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt werden. Da wir dem niedersächsischen Rahmenvertrag nach §78 f SGB VIII angeschlossen sind, sind hier auch die in der Grundleistung enthaltenen Kosten für Elternkontakte geregelt. Aktuell sind die Wegekosten für Elternkontakte für zwei Heimfahrten pro Monat im regionalen Nahverkehr pauschalisiert in der Grundleistung enthalten. Zusätzlich sind natürlich darüber hinaus gehende Vereinbarungen möglich, diese werden dann in dem jeweiligen Hilfeplan festgehalten und sind in der Art und Häufigkeit individuell.

Bei einer Rückführung des Kindes zur Familie können intensive Begleitung angeboten und realisiert werden, um hier diesen Prozess bestmöglich zu unterstützen. Hier können wir ergänzend aus unserem Netzwerk mit therapeutischer Familienintervention unterstützen, die das gesamte Interaktionssystem der Familie betrachtet und unterstützt.