Verselbstständigung

Leitziele

Wir verpflichten uns, den Leitzielen nach § 41 SGB VIII in unserer Arbeit nachzukommen.

Diese sind im Einzelnen:

  • Es soll die Hilfe für eine Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gestattet werden, solange dies notwendig ist.

  • Nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbstständigung soll der Heranwachsende, soweit es notwendig ist, in einem bestimmten Umfang weiterhin nachbetreut werden.

Der Leitgedanke der Einrichtung ist es, den Jugendlichen und Heranwachsenden einen Schutz- und Schonraum zu bieten, in dem sie befähigt werden sollen, ihre eigene Lebensperspektive und darin enthaltenen, persönlichen Ziele mit Unterstützung zu erarbeiten. Dabei sollen sie sowohl sozial, als auch ökonomisch in der Lage sein, eigenständig und selbstbestimmend leben zu können.

Ziele der Arbeit werden individuell mit dem Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII mit dem Jugendamt festgelegt.

Wesentliche Ziele zum Ausbau und zur Festigung der zu erlernenden Fähig- und Fertigkeiten sind:

  • Planen und Wahrnehmen von Terminen (Behördengänge, Arzttermine)

  • Erlernen des Umgangs über finanzielle Mittel

  • Gestaltung der Freizeit

  • Entwicklung und Wahrnehmung von schulischen und beruflichen Perspektiven

  • Erlernen von Lösungsstrategien in Konfliktsituationen mit der eigenen Person und anderen Personen (Kommunikations- und Streitkultur erlernen)

  • Stärkung der eigenen und sozialen Identität (auch verantwortungsvoller Umgang mit Partnerschaft und Sexualität)

  • Fortführung oder Aufbau von sozialen Kontakten

  • Organisation des Haushaltes (z.B. Kochen, Einkaufen, Wäsche waschen und Zimmerpflege)

Grundleistungen

Die Verselbstständigung beruht auf diesen vier Schwerpunkten, die für uns die Grundleistungen und die fachliche Ausrichtung darstellen:

  • Sozial-emotionale Förderung und Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung
  • Förderung des Sozialverhaltens
  • Schulische und berufliche Förderung
  • Lebenspraktische Förderung

Darüber hinaus gibt es eine Verselbstständigerwohnung und eine innewohnende Fachkraft.

Zielgruppe Personenkreis

Zielgruppe und Personenkreis der Verselbstständigung sind im Wesentlichen interne Jugendliche und Heranwachsende die nach §34, §35a, §41 SGB VIII in Verbindung mit §1896 BGB untergebracht sind. Der Bereich der Verselbständigung ist koedukativ ausgelegt.

Eine Aufnahme von Jugendlichen und Heranwachsenden ist dann angezeigt, wenn…

  • sich bei dem jungen Menschen erste Schritte einer Verselbstständigung zeigen. Es besteht der Wunsch nach einem eigenständigen und selbstbestimmten Wohnen.

  • Jugendliche die für eine weitere Verselbstständigung in einer anderen Jugendhilfemaßnahme nicht adäquat zu fördern sind. Eine positive Entwicklung der Reife sollte nicht unterbrochen und möglichst schnell fortgeführt werden.

  • eine Mitwirkung durch den Jugendlichen gegeben ist, damit die Hilfe erfolgversprechend sein kann.

  • eine Rückkehr in die Ursprungsfamilie nach einer Jugendhilfemaßnahme nicht möglich oder vorgesehen ist.

  • die Jugendlichen und Heranwachsenden sich auf ein stabiles und kontinuierliches Beziehungsangebot einlassen können.

  • die Jugendlichen und Heranwachsenden in ihrem Prozess der Verselbstständigung Defizite aufzeigen und somit langfristig pädagogische Hilfestellung benötigen

Ausschlusskriterien sind:

  • Suchtverhalten (Alkoholmissbrauch, Drogen, pathologische Internet- Spielkonsolen- bzw. Computernutzung)

  • Bei einer akuten Gefährdung durch Suizid

  • Bei einer mittelgradigen bis schweren geistigen Behinderung

  • Es liegt zum Eintritt in die Verselbstständigung eine Schwangerschaft vor.