Wir verpflichten uns, den Leitzielen nach § 41 SGB VIII in unserer Arbeit nachzukommen.
Diese sind im Einzelnen:
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Es soll die Hilfe für eine Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gestattet werden, solange dies notwendig ist.
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Nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbstständigung soll der Heranwachsende, soweit es notwendig ist, in einem bestimmten Umfang weiterhin nachbetreut werden.
Der Leitgedanke der Einrichtung ist es, den Jugendlichen und Heranwachsenden einen Schutz- und Schonraum zu bieten, in dem sie befähigt werden sollen, ihre eigene Lebensperspektive und darin enthaltenen, persönlichen Ziele mit Unterstützung zu erarbeiten. Dabei sollen sie sowohl sozial, als auch ökonomisch in der Lage sein, eigenständig und selbstbestimmend leben zu können.
Ziele der Arbeit werden individuell mit dem Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII mit dem Jugendamt festgelegt.
Wesentliche Ziele zum Ausbau und zur Festigung der zu erlernenden Fähig- und Fertigkeiten sind:
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Planen und Wahrnehmen von Terminen (Behördengänge, Arzttermine)
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Erlernen des Umgangs über finanzielle Mittel
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Gestaltung der Freizeit
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Entwicklung und Wahrnehmung von schulischen und beruflichen Perspektiven
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Erlernen von Lösungsstrategien in Konfliktsituationen mit der eigenen Person und anderen Personen (Kommunikations- und Streitkultur erlernen)
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Stärkung der eigenen und sozialen Identität (auch verantwortungsvoller Umgang mit Partnerschaft und Sexualität)
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Fortführung oder Aufbau von sozialen Kontakten
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Organisation des Haushaltes (z.B. Kochen, Einkaufen, Wäsche waschen und Zimmerpflege)